Fotorechte

Brücke am Heunigshöhlenpfad in LimbachDa die von mir geführten Wanderungen im Regelfall auf Gruppenprofilen oder eigenen Profilen auf Facebook oder gelegentlich auch in Zeitungen, Prospekten oder Internetplattformen veröffentlicht werden ist es nicht ausgeschlossen, dass Fotos veröffentlicht werden, auf denen Teilnehmer der Wanderung zu erkennen sind.

Deshalb erklärt sich jeder Teilnehmer meiner geführten Wanderungen damit einverstanden, dass eine Veröffentlichung eines oder mehrerer Fotos bei Facebook, in Zeitungen, Prospekten oder Internetplattformen, auf dem der Teilnehmer zu erkennen ist, nicht gegen das Recht auf das eigene Bild verstößt und jeder Teilnehmer sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt.

Regressansprüche wegen der Verletzung der Fotorechte gegenüber dem Veranstalter und Fotografen sind ausgeschlossen.

Sollte ein Wanderteilnehmer dieser Vereinbarung widersprechen, so hat er dies vor Beginn der Wanderung gegenüber allen Teilnehmern öffentlich zu bekunden. >>>